Dündars Geschichte

Er hat 17 Jahre lang geboxt.
Er war A-Klasse Hessen-Meister.
Er hat über 60 Amateurkämpfe ausgefochten.

Er boxte für Frankfurt in der 2. Bundesliga und stand 2021 vor seinem 8. Profikampf.

Dündar Yildiz

1987 in Wiesbaden geboren, erlebte im Alter von 34 Jahren am späten Abend des 18. Dezembers 2021 einen Albtraum, der ihn beinahe das Leben kostete.

An diesem Abend trafen ihn zwei Schüsse!

Aus dem Schutz einer Hecke war plötzlich ein Mann aufgetaucht, der „wortlos die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers heimtückisch ausnutzte“ – wie es später im Gerichtsurteil der Schwurgerichtskammer des Wiesbadener Landgerichts heißt.

Ein Schuss trifft Dündar Yildiz in die Hüfte, ein anderer lebensgefährlich seitlich in den Hals.
Für Sekunden spürt Dündar gar nichts. Nur ein Gedanke schießt ihm durch den Kopf:

‚Ich kann nichts bewegen. Ich werde sterben.‘

Das Projektil, das von der rechten Halsseite in den Brustkorb eintritt, zerreißt mehrere große Blutgefäße und komprimiert seine Speiseröhre. Es durchschlägt und zertrümmert Brustwirbel 1 und durchstößt den vorderen Spinalkanal, dessen Verletzung höchstwahrscheinlich zum Querschnitt führte und bleibt im Nervenaustrittskanal der Wirbelsäule, dem sog. Neuroforamen von Brustwirbel 1 und 2 stecken.

Im CT ist außerdem Metallabrieb zu erkennen, sodass kein MRT – auch zukünftig nicht – gemacht werden kann.

Operativ können Chirurgen der Helios Kliniken Wiesbaden die Blutungen stoppen, Hämatome drainieren, das Projektil entfernen und den Bruch stabilisieren.

Es ist ein Wunder, dass Dündar Yildiz überlebt!

Es ist beinahe ein noch größeres Wunder, dass er die gesamte Funktionalität seines Oberkörpers ohne motorisches Defizit wiedererlangt.

Doch trotz intensiver Reha, Physiotherapie und monatelangem Training mit dem Exoskelett, stellt sich
auch drei Jahre später keine Besserung seiner Beinlähmung ein.

Aber Dündar Yildiz ist nicht der Typ, der aufgibt. Er ist Kampfsportler im Herzen, der sich nun einem neuen Kampf stellt:

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich den Rest meines Lebens im Rollstuhl verbringen soll. Ich setze alles daran, wieder gehen zu können. Es sind schon kleine Wunder geschehen.“

Seine Geschichte macht Mut, denn bei einer so hohen Querschnittverletzung und einer Verletzung der Arterie vertebralis in Höhe der Halswirbel 4 und 5 ist eigentlich eine Erholung der neuronalen Funktion des Oberkörpers nahezu aussichtslos und damit eine Nerventransplantation unmöglich.

Doch sein Fall zeigt, dass nach einer herausragenden medizinischen Versorgung unser Körper imstande ist, alle Selbstheilungskräfte so zu mobilisieren, dass nun einer Transplantation zur Überbrückung der Lähmung nichts im Wege steht.

Dündar Yildiz hat sich daher, genauso wie Jutta, Alex und Tanja zuvor, zu dieser Nerventransplantation entschlossen.

Seine OP ist schon für Februar 2025 festgesetzt.

Wir werden auch seine Geschichte filmisch begleiten und schließlich auch über den, wie wir zuversichtlich hoffen, glücklichen Ausgang seiner anstehenden Behandlungen berichten.

Dündar soll wieder auf seinen eigenen Beinen durchs Leben gehen können!

Noch ist fraglich, ob die Krankenkasse die Kosten der OP übernimmt, denn sie ist immer noch nicht in den Katalog der in Deutschland gängigen Operationen aufgenommen.

Unter Umständen muss Dündar eine hohe Summe an Eigenleistung aufbringen.

Im Verlauf der nächsten 3 Jahre wird er sich einer zweiten Operation unterziehen und weiter intensiv Physiotraining betreiben müssen, um die Muskulatur in seinen Beinen zu erhalten.

Wenn Sie ihn mit einer Spende, für all das, was jetzt noch auf ihn zukommt, unterstützen möchten, freuen wir uns sehr für ihn.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus, die Sie bei Ihrer Steuererklärung absetzen können.

Bitte spenden Sie!

Kontoverbindung:

futurum – Stiftung

Deutsche Kreditbank Berlin

Stichwort: „Innovative OP – Dündar“

IBAN: DE42 1203 0000 1020 0228 59
BIC: BYLADEM1001

 

Die futurum – Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

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